Personalhoheit, Stadt Bedeutung

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Personalhoheit, Stadt

Personalhoheit, Stadt Logo #42834In den hessischen Gemeinden/Städten liegt die Personalhoheit gemäß § 73 HGO bei dem Gemeindevorstand/Magistrat. Hier kann der Bürgermeister nur fehlerhafte Entscheidungen angreifen. Für das eingestellte Personal ist der Bürgermeister dann aber oberster Dienstherr.
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